Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Liebe Eltern,

das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien, die Sozialhilfeleistungen (Sozialgeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag) erhalten. Diesen Kindern soll Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Dies betrifft ebenso sogenannte Schwellenhaushalte, Familien die keine oben genannte Sozialhilfe erhalten, aber dennoch am Existenzminimum leben.

Aus diesem Grund haben Familien mit Kindern im Grundschulalter die Möglichkeit finanzielle Unterstützung in den folgenden BEREICHEN zu erhalten:

Das Mittagessen in der Schule/KiTa
Ihr Kind kann einen Zuschuss für das Mittagessen in Schule und KiTa erhalten. Das Mittagessen ist dann kostenfrei. Es fällt kein Eigenanteil mehr an!

Nachhilfeunterricht
Die Nachhilfe wird für Kinder ab der 3. Klasse genehmigt. Dabei muss der Schüler / die Schülerin in den gewünschten Nachhilfefächern eine Note von 4 und schlechter haben. Ebenso muss die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet sein.

Schulbedarf
Im Rahmen von Bildung und Teilhabe bekommt ein Kind insgesamt 150 € Schulgeld für das komplette Schuljahr. Dieses teilt sich auf in 100 € im August und weitere 50 € im Februar. Dieses Geld ist für Lernmaterialien (Bücher, Hefte, Stifte, Klassenkasse,…) vorhergesehen.
Familien mit Arbeitslosengeld II bekommen diese Leistung automatisch. Kontrollieren Sie trotzdem ihre Sozialhilfe und füllen einen Antrag aus, falls Sie das Schulgeld nicht erhalten haben sollten.

Klassenfahrten
Das Bildungs-und Teilhabepaket übernimmt vollständig die Kosten von eintägigen – und mehrtägigen Klassenfahrten und Klassenausflügen. Dabei handelt es sich um Museumsbesuche, Theaterbesuche, Klassenfahrten,….Sobald Sie über den Ausflug Bescheid wissen, füllen Sie einen Antrag aus und Sie bekommen die Kosten vollständig übernommen.

Freizeitangebote
Geht Ihr Kind in einen Sportverein oder zur Musikschule? Dann erhalten Sie monatlich maximal 15 € Zuschuss monatlich, um ihrem Kind die Teilnahme an der Freizeitaktivität zu ermöglichen. Besucht Ihr Kind zwei Vereine oder spielt zwei Instrumente, so wird der Zuschuss nicht auf 30 € erhöht.

Kinder ab der weiterführenden Schulen bis 25 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit eine finanzielle Untertzützung bei der Schülerbeförderung zu erhalten.

BRAUCHEN SIE EINEN BESTIMMTEN ANTRAG? Die Anträge für Bildung und Teilhabe liegen in der Schule Schenkelsberg im Büro der Sozialpädagoginnen aus. Sie können die Antäge auch im Anhang dieses Artikels runterladen und ausgefüllt in der Schule abgeben. Diese werden dann an das Sozialamt weitergeleitet.

HABEN SIE NOCH WEITERE FRAGEN? Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin an der Schule Schenkelsberg für das Thema ‘Bildung und Teilhabe’ zu Verfügung. Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei dem Ausfüllen der Anträge und im Kontakt mit den zuständigen Behörden (Jobcenter/Sozialamt). Ebenso können Sie die Klassenlehrerin Ihres Kindes ansprechen. Das passende Infomaterial liegt vor dem Büro der Sozialpädagoginnen aus.

 

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Finger
Schulbezogene Sozialarbeit (SchubS)

Tel. : 0561- 92001594 Mobil: 0152-08944311
Mail: nadine.finger@schubs-ks.de
Sprechzeit: Freitag 08:00-10:00 und nach Vereinbarung