Schul-ABC
zur Orientierung an der Schule Schenkelsberg Stand: 20.04.2020 A Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern: Da der Besuch der Schule der Schulpflicht unterliegt, müssen Sie Ihr Kind krank melden, wenn es nicht am Unterricht teilnehmen kann. Dies kann über Mitschüler, über das Sekretariat, über eine persönliche Nachricht (Mitteilungsheft oder auch Email) an die Klassenlehrerin/ an den Klassenlehrer oder das Sekretariat geschehen. Fehlt ein Schüler/ eine Schülerin Weiterlesen
